Der Kirchengemeinderat (kurz: KGR) ist das Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht. Der KGR vertritt alle Katholik*innen einer Kirchengemeinde. Das Gremium entscheidet u. a. über die inhaltlichen Schwerpunkte und die Finanzen einer Kirchengemeinde. Der leitende Pfarrer einer Kirchengemeinde ist von Amts wegen der Vorsitzende des KGR. Pastorale Mitarbeiter*innen sind i. d. R. beratende Mitglieder. Außerdem sollen in jedem KGR Jugendvertreter*innen sitzen. Diese können auch beratend hinzugezogen werden.
14 Kirchengemeinderätinnen/-räte sollen in Heubach für die nächsten 5 Jahre gewählt werden. Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandidieren und gewählt werden. Auch wenn man nicht auf dem Gebiet der Kirchengemeinde wohnt, aber sich mit ihr verbunden fühlt, kann man sich für den KGR aufstellen lassen.
Aufruf zur Wahl des Kirchengemeinderates
14 Kirchengemeinderätinnen/-räte sollen in Heubach für die nächsten 5 Jahre gewählt werden. Dazu werden mindestens 16 Kandidaten/-innen benötigt. Die ganze Gemeinde und insbesondere alle Gruppierungen sind ab 29.12.2024 offiziell aufgerufen, innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 19. Januar 2025, Kandidatenvorschläge im Pfarrbüro oder beim Wahlausschuss einzureichen.
Günther Mezger Wahlvorstand