Dienste – Beauftragung – Weihe

Das Leben in der Kirchengemeinde ist nicht denkbar ohne eine Vielfalt von haupt- und ehrenamtlichen Diensten und Ämtern. 

  • Gewählte Ämter und Dienste wie die Mitglieder des Kirchengemeinderates, des Dekanats- und des Diözesanrates werden vom jeweiligen Vorsitzenden auf ihr Amt verpflichtet. Auch beratende Mitglieder dieser Gremien sind auf Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit verpflichtet.
  • Liturgische Dienste im Ehrenamt wie die Leitung von Wortgottesfeiern, die Krankenkommunion, der Kommunionhelferdienst und der Lektorendienst haben eine bischöfliche Beauftragung als Grundlage.
  • Für den katholischen Religionsunterricht gibt es die Beauftragung durch den Bischof oder seinen Stellvertreter, sie wird „Missio“ genannt.
  • Gemeinde- und Pastoralreferent*innen werden nach einer festgelegten Ausbildung für ihre Tätigkeit durch den Bischof oder seinen Stellvertreter beauftragt. Beide Berufe haben ein Studium und eine Berufseinführung als Grundlage.
  • Für die kirchlichen Ämter Diakon, Priester und Bischof gibt es zwar auch die Beauftragung für bestimmte Aufgaben in der Kirche, sie empfangen aber auch das Sakrament der Weihe, das von einem Bischof durch Handauflegung und Gebet gespendet wird. Auch hier geht ein Studium und eine längere Berufseinführung voraus. Zum ständigen Diakon können auch verheiratete Männer geweiht werden, zum Priesterberuf und damit auch zum Bischofsamt gehört die ehelose Lebensform. 

Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der „Beruf der Kirche“: www.berufe-der-kirche-drs.de