Gemeinsame Gottesdienstfeiern über die Kar- und Ostertage sind nach derzeitigem Stand im Dekanat Ostalb möglich. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 200 steigt, sind Präsenzgottesdienste ausgesetzt. Diese Regelung folgt aus der eingehenden Beratung der Diözesanverantwortlichen.

„Die Kar- und Ostertage stellen den Mittelpunkt unseres Glaubens dar“, sagt Dekan Robert Kloker. Deshalb sei er sehr froh, dass nun diese Regelung gefunden wurde.

Seit Ausbruch der Pandemie haben die Kirchengemeinden nach den Vorgaben des Pandemiestufenplans der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein detailliertes Hygienekonzept erarbeitet, das einen sicheren Gottesdienstbesuch ermöglicht. Und auch für die kommenden Kar- und Ostergottesdienste gilt:  Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung möglich. Während des Gottesdienstes muss Abstand gehalten und ein medizinischer Mund-Nasenschutz getragen werden. Zudem wird es keinen Gemeindegesang geben. Auch ist die Dauer der Gottesdienstfeiern ist auf 60 Minuten begrenzt.

„Nachdem sich viele der Kirchengemeinden im Dekanat Ostalb auf diese Regeln bereits vorab eingestellt haben, sind die wir gut vorbereitet“, so Dekan Kloker.

Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen von über 200, sind keine Präsenzgottesdienste mehr möglich. Sollte dieser Fall eintreten, bleibt noch das Angebot, einen Gottesdienst im Internet mitzufeiern.

Für zahlreiche Gemeinden gehört die Übertragung von Gottesdiensten bereits zur gut eingeübten Praxis. „Ob Ihre Kirchengemeinde vor Ort ein entsprechendes Angebot hat, ist auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde ersichtlich“.

Und abschließend erklärt Dekan Kloker: „Als Dekan lade ich Sie ein, dass wir in der kommenden Woche in besonderer Weise im Gebet miteinander verbunden sind. Feiern wir gemeinsam an ganz unterschiedlichen Orten ein Fest des Lichts in wahrhaft dunklen Zeiten.“

26.03.2021/Dekanat Ostalb/Sibylle Schwenk

Info: Den detaillierten Pandemiestufenplan der Diözese können Sie unter: www.drs.de einsehen.