Die katholischen Kirchengemeinden Bartholomä, Böbingen, Heubach, Lautern und Mögglingen sind seit dem Jahr 2000 miteinander in einer Seelsorgeeinheit verbunden, um Aufgaben in der Pastoral und in der Verwaltung zu koordinieren. Allerdings ist die Seelsorgeeinheit keine Rechtsperson, es können also rechtlich keine Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden.

Inzwischen kommen immer mehr neue Arbeitsfelder auf die Pfarrämter und auf die Kirchenpflegen zu, die eine stärkere Zusammenarbeit wünschenswert machen. Auch die Leitungsaufgaben für Pfarrer Weiß nehmen inzwischen ein zu großes Ausmaß ein, so dass die Seelsorge in den Hintergrund gedrängt wird.

So haben die Kirchengemeinderäte aller fünf Gemeinden in ihrer Juni-Sitzung beschlossen, dass sie im Lauf des kommenden Jahres über die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde beraten. Dazu wurde ein Prozessteam beauftragt, das aus je einem Vertreter der Kirchengemeinderäte und Pfr. Weiß besteht und von Frau Barbara Strifler, Deizisau, als Organisationsberaterin begleitet wird. Frau Sonja Manteufel vom kirchlichen Verwaltungszentrum in Aalen und Tobias Kriegisch vom Dekanat Ostalb sind als fachliche BeraterIn dabei.

Eine Gesamtkirchengemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts kann…

  • …der Ort sein, an dem die Pastoral in den Einzelgemeinden so koordiniert und abgestimmt wird, dass sie für die einzelnen Beteiligten machbar wird.
  • …einen gemeinsamen Raum bieten für pastorale Anliegen, die auf Ebene der einzelnen Gemeinden nicht aufgegriffen werden können. Dabei können die Gemeinden mit ihren jeweiligen Stärken auch für anderen Gemeinden wichtig werden.
  • …durch die Bildung einer Gesamtkirchenpflege Verwaltungsaufgaben auf den Gebieten Personal, Bau und Finanzen gemeinsam wahrnehmen und vergleichbare Verwaltungsabläufe zusammenzufassen.
  • …die Trägerschaft für kirchliche Einrichtungen wie etwa Kitas übernehmen, ebenso die Anstellung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Gesamtkirchengemeinde „Rosenstein“ wird eine Körperschaft öffentlichen Rechts sein, wobei die einzelnen Kirchengemeinden rechtlich selbständig bleiben. Neben den Kirchengemeinderatsgremien jeder Gemeinde wird es einen Gesamtkirchengemeinderat geben, der sich aus Mitgliedern jedes Kirchengemeinderates der einzelnen Kirchengemeinden zusammensetzt. Auch der oder die GesamtkirchenpflegerIn und die hauptberuflichen pastoralen Dienste sind Mitglieder.

Die Aufgaben der Gesamtkirchengemeinde regelt die Ortssatzung, die in den kommenden Monaten entworfen wird. Darüber werden die Kirchengemeinderäte und die Gemeindemitglieder zu gegebener Zeit informiert.

Wenn es zu einem positiven Beschluss kommt, kann die Ortssatzung den kirchlichen und weltlichen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden und der Bischof würde dann, voraussichtlich zum 01. 01. 2023, die Gesamtkirchengemeinde errichten.

  1. Juli 2021 – Bernhard Weiß