Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:

1. Die Zahl der Wahlberechtigten:             781

2. Die Zahl der Wähler/-innen:                  288

3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel:       283

4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel:  5

5. Die Zahl der gültigen Stimmen:             2167

 

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

  Name Stimmen
1. Neff, Edith 262
2. Pechtl, Anja 261
3. Blessing, Melanie 259
4. Kühnhöfer, Sandra 243
5. Blessing, Stephan 240
6. Schick, Diana 236
7. Krieger, Ulrike 228
8. Sattler, Helena 226
9. Nitsche, Iris 188

 

Wahlanfechtung

(§ 28 Kirchengemeindeordnung)

  1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.
  2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
  3. Mängel in der Person eines Gewählten oder
  4. Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Bartholomä, den 31. März 2025

Uwe Ammerl

Wahlausschussvorsitzender