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Am 30. März findet die Wahl der Kirchengemeinderäte in unserer Diözese statt.

„Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. Der Kirchengemeinderat ist die ortskirchliche Kirchensteuervertretung und verantwortet den Haushalt.“ So die Beschreibung des KGR durch auf der offiziellen Seite zur Wahl 2025.

Weitere Informationen zur KGR-Wahl folgen.